Seit dem 1.1.2024 ist das eRezept Pflicht: Mittlerweile hat sich dieses schon bewährt und ist für die meisten Krankenkassen anwendbar. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung. Am einfachsten ist folgendes Vorgehen: Rezept in der Praxis oder auch per Telefon oder Email anfordern. Das Medikament kann Ihnen dann in jeder  Apotheke gegen Vorlage Ihrer Krankenkassenkarte ausgehändigt werden. Es ist auch eine Bestellung gegen Vorlage oder Verschicken eines Ausdrucks mit QR-Code möglich

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